Krabbenfischerei soll Zukunft haben

07.10.2025

Beim Besuch in Dithmarschen hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) betont, dass er sich auf Bundesebene für den Erhalt der Krabbenfischerei einsetzen will. Zusätzliche bürokratische Vorgaben halte er nicht für notwendig – auch deshalb, weil der Krabbenfang nicht mengenbegrenzt ist. Volker Nielsen MdL unterstrich für die CDU-Landtagsfraktion, dass die Krabbenfischerei Teil der landwirtschaftlichen Urproduktion sei und untrennbar zu Schleswig-Holstein gehöre: „Das Urteil des Thünen-Instituts bestätigt, dass von den eingesetzten Rollen-Schleppnetzen keine nennenswerten Belastungen für das Ökosystem Wattenmeer ausgehen.“ Büsum spielt hierbei eine zentrale Rolle. Dort liegt die größte Fischereiflotte des Landes. Nielsen erinnerte an seinen jahrelangen Einsatz für den Ausbau des Büsumer Vielzweckhafens: Die Planungen für das Ausbaggern des Hafenbeckens IV sowie neue Kaimauern laufen bereits. Die dafür notwendigen Mittel sind im Landeshaushalt gesichert. Weitere Gelder könnten über die Infrastrukturinitiativen des Bundes bereitgestellt werden. Auch die Wiederinbetriebnahme des Hafengleises sei in Arbeit und werde durch Zuschüsse unterstützt. Der Sylter CDU-Landtagsabgeordnete Manfred Uekermann wies auf die

Bedeutung der rund 80 Fischereibetriebe an der Westküste hin. Sie sichern Arbeitsplätze und stärken Zulieferer, Lebensmittelbetriebe sowie Werften. Eine Verschärfung der Vorschriften im Nationalparkgesetz lehnt er als unbegründet ab. Unterstützung kommt auch aus dem Bundestag: Abgeordneter Leif Bodin betonte, dass der kontinuierliche Austausch mit Koalitionspartnern in Berlin sowie mit Interessenverbänden für die Stärkung der Küstenfischerei und den Bürokratieabbau entscheidend sei. Ziel müsse es sein, die Lebensmittelversorgung in Deutschland dauerhaft und auch in Krisenzeiten abzusichern. Abschließend machte Volker Nielsen deutlich, dass Artenschutz – etwa bei bestimmten Gänsearten – auf europäischer Ebene mit einheitlichen Regeln geregelt werden müsse. Dabei dürften jedoch andere Belange wie Küsten- und Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Fischerei sowie der Fährverkehr zu den Inseln und Halligen nicht automatisch nachrangig behandelt werden.